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   BGH, 06.07.2005 - XII ZB 103/05   

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https://dejure.org/2005,14422
BGH, 06.07.2005 - XII ZB 103/05 (https://dejure.org/2005,14422)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2005 - XII ZB 103/05 (https://dejure.org/2005,14422)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - XII ZB 103/05 (https://dejure.org/2005,14422)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der erstinstanzlichen Entscheidung - Auskunft über das Endvermögen und Zugewinnausgleich

  • Judicialis

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § ... 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 570 Abs. 3; ; ZPO § 570 Abs. 3 1. Halbs.; ; ZPO § 570 Abs. 3 2. Halbs.; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 5; ; ZPO § 707; ; ZPO § 712; ; ZPO § 719 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 § 511a
    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - XII ZB 103/05
    Es kann vielmehr im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 1. Halbs. ZPO auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz aussetzen (Senatsbeschluß vom 11. Mai 2005 - XII ZB 3/05 - noch unveröffentlicht und BGH Beschluß vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02 - NJW 2002, 1658).

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die dem Gläubiger durch den Aufschub der Vollstreckung drohenden Nachteile gegeneinander abzuwägen (vgl. Senatsbeschluß vom 11. Mai 2005 aaO und BGH Beschluß vom 21. März 2002 aaO).

    Er muß es deshalb hinnehmen, daß der Senat ohne eine nähere Begründung weder überwiegende Gründe für die Aussetzung der Vollziehung noch eine Erfolgsaussicht des Rechtsbeschwerdeverfahrens feststellen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 11. Mai 2005 aaO und BGH Beschluß vom 21. März 2002 aaO).

  • BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - XII ZB 103/05
    Auch sonst ist kein Umstand ersichtlich, der die Zulässigkeit der nach § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthaften Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO begründen könnte (BGH Beschluß vom 18. März 2004 - V ZR 222/03 - FamRZ 2004, 947).
  • BGH, 22.04.2004 - XII ZR 16/04

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - XII ZB 103/05
    Letztlich kommt es deswegen auf die Rechtsfrage, ob eine Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Urteils nach den §§ 575 Abs. 5, 570 Abs. 3 ZPO im Verfahren der Rechtsbeschwerde überhaupt möglich ist, wenn der Antragsgegner in den Vorinstanzen weder einen Schutzantrag nach § 712 ZPO noch einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach §§ 719 Abs. 1, 707 ZPO gestellt hatte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129 [zur Nichtzulassungsbeschwerde] und vom 24. November 1999 - XII ZR 69/99 - NJW-RR 2000, 746 [zur Revision]), nicht an.
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - XII ZB 103/05
    Weil Anhaltspunkte für ein etwa zu berücksichtigendes besonderes Geheimhaltungsinteresse des Antragsgegners hier nicht ersichtlich sind, entspricht das der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Beschluß vom 24. November 1994 - GsZ 1/94 - FamRZ 1995, 349, 351).
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 69/99

    Vollstreckungsschutzantrag in Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - XII ZB 103/05
    Letztlich kommt es deswegen auf die Rechtsfrage, ob eine Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Urteils nach den §§ 575 Abs. 5, 570 Abs. 3 ZPO im Verfahren der Rechtsbeschwerde überhaupt möglich ist, wenn der Antragsgegner in den Vorinstanzen weder einen Schutzantrag nach § 712 ZPO noch einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach §§ 719 Abs. 1, 707 ZPO gestellt hatte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129 [zur Nichtzulassungsbeschwerde] und vom 24. November 1999 - XII ZR 69/99 - NJW-RR 2000, 746 [zur Revision]), nicht an.
  • BGH, 10.01.2024 - XII ZB 572/23

    Erteilung der gerichtlichen Einwilligung in die Zwangsbehandlung eines

    b) Der Betroffene erstrebt den Erlass der einstweiligen Anordnung während der noch laufenden Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde, ohne jedoch Umstände darzulegen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung und für ein sofortiges Einschreiten des Rechtsbeschwerdegerichts ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2005 - XII ZB 103/05 - juris Rn. 9; Sternal/Sternal FamFG 21. Aufl. § 64 Rn. 79).
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